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Ihre Kandidaten zur Landtagswahl Thüringen 2024

- Die AfD Landesliste

Willkommen zur Seite der Kandidaten für die Landtagswahl in Thüringen 2024 der Alternative für Deutschland (AfD).

Hier stellen wir Ihnen die Kandidaten vor, die sich für die AfD zur Wahl stellen und sich für die politischen Ziele der Partei einsetzen. Erfahren Sie mehr über die Hintergründe, Positionen und Prioritäten der einzelnen Kandidaten zur Landtagswahl, die sich um einen Sitz im Thüringer Landtag bewerben. Nutzen Sie die Gelegenheit, sich ausführlich zu informieren und eine fundierte Entscheidung zu treffen.

Ihre Stimme zählt – gestalten Sie die Zukunft Thüringens mit der AfD aktiv mit!

Björn Höcke

Björn Höcke

Listenplatz 1

Stefan Möller

Stefan Möller

Listenplatz 2

Wiebke Muhsal

Wiebke Muhsal

Listenplatz 3

Torben Braga

Torben Braga

Listenplatz 4

Jens Cotta

Listenplatz 5

Jörg Prophet

Listenplatz 6

Ringo Mühlmann

Listenplatz 7

Nadine Hoffmann

Nadine Hoffmann

Listenplatz 8

Dr. Jens Dietrich

Listenplatz 9

Torsten Czuppon

Listenplatz 10

Uwe Thrum

Uwe Thrum

Listenplatz 11

Sascha Schlösser

Listenplatz 12

Daniel Haseloff

Listenplatz 13

Denny Jankowski

Listenplatz 14

Thomas Benninghaus

Thomas Benninghaus

Listenplatz 15

Pascal Wloch

Listenplatz 16

Jan Abicht

Listenplatz 17

Elisabeth Mengel-Stähle

Listenplatz 18

Dieter Laudenbach

Listenplatz 19

Marcel Kramer

Listenplatz 20

Denis Häußer

Denis Häußer

Listenplatz 21

Vivien Rottstedt

Listenplatz 22

Christopher Drößler

Listenplatz 23

Thomas Hoffmann

Thomas Hoffmann

Listenplatz 24

Peter Gerhardt

Peter Gerhardt

Listenplatz 25

Stephanie Hüther

Listenplatz 26

Tim Beutler

Listenplatz 27

Thomas Gröger

Listenplatz 28

Thomas Trommer

Listenplatz 29

Kerstin Düben

Listenplatz 30

Johannes Linke

Listenplatz 31

Dr. Wolfgang Lauerwald

Listenplatz 32

Marek Erfurth

Listenplatz 33

Stephan Steinbrück

Stephan Steinbrück

Listenplatz 34

Andreas Hartung-Schettler

Listenplatz 35

Jürgen Schwerdt

Listenplatz 36

Marcus Cebulla

Listenplatz 37

Alexander Claus

Listenplatz 38

Markus Klimpel

Listenplatz 39

Reiko Pflug

Listenplatz 40

Antje Göring-Kube

Listenplatz 41

Uwe Krell

Listenplatz 42

René Strube

Listenplatz 43

Melanie Heinz

Listenplatz 44

Wichtige Fragen und Antworten

Die Sitzverteilung im Landtag wird durch das Verhältnis der Zweitstimmen bestimmt.

Wenn eine Partei mehr Direktmandate (gewählt mit der Erststimme) gewinnt, als ihr aufgrund der Zweitstimmen zustehen würden, entstehen sogenannte Überhangmandate. Zum Beispiel: Eine Partei hat nach den Zweitstimmen Anspruch auf 20 Sitze im Thüringer Landtag, gewinnt aber in 21 Wahlkreisen ein Direktmandat. Da alle mit der Erststimme gewählten Kandidaten einen Sitz im Landtag erhalten, bekommt die Partei einen zusätzlichen Sitz, ein Überhangmandat.

Wichtig für die endgültige Sitzverteilung im Thüringer Landtag ist jedoch das prozentuale Ergebnis der Zweitstimmen. Um sicherzustellen, dass das Wahlergebnis durch Überhangmandate nicht verfälscht wird, erhalten die anderen Parteien gegebenenfalls zusätzliche Abgeordnete, sogenannte Ausgleichsmandate. Beispiel: Eine andere Partei hat ebenfalls Anspruch auf 20 Sitze, gewinnt aber nur in zehn Wahlkreisen ein Direktmandat. Diese Partei erhält dann ein Ausgleichsmandat und hat somit auch 21 Sitze. Die restlichen elf Sitze werden mit Kandidaten von der Landesliste besetzt, die vor der Wahl aufgestellt wurde.

Durch dieses System wird sichergestellt, dass die Zusammensetzung des Landtags proportional zu den Zweitstimmen bleibt und das Wahlergebnis fair repräsentiert wird.

Thüringen ist in 44 Wahlkreise unterteilt. Jeder dieser Wahlkreise kann mehrere oder alle Ortsteile der kreisfreien Städte sowie Gemeinden umfassen, die zu verschiedenen Landkreisen gehören. Diese Struktur ermöglicht eine flexible und repräsentative Einteilung, die die geographischen und demographischen Gegebenheiten des Bundeslandes berücksichtigt. So kann ein Wahlkreis beispielsweise sowohl städtische als auch ländliche Gebiete enthalten, was eine vielfältige Wählerschaft und eine breitere Repräsentation im Landtag gewährleistet. Die genaue Abgrenzung der Wahlkreise wird regelmäßig überprüft und angepasst, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen Bevölkerungsverhältnissen entsprechen und eine faire Wahl ermöglicht wird.

Der Ministerpräsident wird vom Thüringer Landtag in geheimer Abstimmung gewählt. Um erfolgreich gewählt zu werden, benötigt er die absolute Mehrheit der Stimmen der Landtagsabgeordneten. Sollte im ersten Wahlgang keine absolute Mehrheit erreicht werden, wird ein zweiter Wahlgang angesetzt. Erreicht auch im zweiten Wahlgang kein Kandidat die erforderliche Mehrheit, findet ein dritter Wahlgang statt. In diesem dritten Wahlgang genügt es, die relative Mehrheit der Stimmen zu erhalten, um gewählt zu werden.

Eine besondere Herausforderung kann auftreten, wenn es im dritten Wahlgang nur einen einzigen Kandidaten gibt und dieser mehr Nein- als Ja-Stimmen erhält. In einem solchen Fall ist unklar, ob der Kandidat tatsächlich als gewählt gelten würde, da die Regularien dieses Szenario nicht eindeutig regeln. Diese Situation könnte zu Verwirrung und Diskussionen über die Legitimität des Wahlergebnisses führen. Daher ist es von Bedeutung, dass der Landtag klare Regelungen für solche Sonderfälle entwickelt, um sicherzustellen, dass der Wahlprozess transparent und fair bleibt.

Darüber hinaus spielt der Wahlprozess des Ministerpräsidenten eine zentrale Rolle in der politischen Stabilität Thüringens. Ein klar geregelter und nachvollziehbarer Wahlablauf ist essentiell, um das Vertrauen der Öffentlichkeit in die demokratischen Institutionen zu stärken und sicherzustellen, dass der gewählte Ministerpräsident eine breite Unterstützung im Landtag und in der Bevölkerung hat.