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Ihre Direktkandidaten zur Landtagswahl Thüringen 2024

- Die AfD Direktkandidaten

Willkommen zur Seite der Direktkandidaten für die Landtagswahl in Thüringen 2024 der Alternative für Deutschland (AfD).

Hier stellen wir Ihnen die Kandidaten vor, die sich für die AfD in ihren jeweiligen Wahlkreisen zur Wahl stellen und sich für die politischen Ziele der Partei einsetzen. Erfahren Sie mehr über die Hintergründe, Positionen und Prioritäten der einzelnen Direktkandidaten zur Landtagswahl. Nutzen Sie die Gelegenheit, sich ausführlich zu informieren und eine fundierte Entscheidung zu treffen.

Ihre Stimme zählt – gestalten Sie die Zukunft Thüringens mit der AfD aktiv mit!

Stephanie Hüther

Eichsfeld I

Christopher Drößler

Eichsfeld II

Jörg Prophet

Nordhausen I

Kerstin Düben

Nordhausen II

Uwe Krell

Wartburgkreis I

Stephan Müller

Wartburgkreis II – Eisenach

Christoph Walter

Wartburgkreis III

Thomas Gröger

Listenplatz 28

Stefan Möller

Stefan Möller

Unstrut-Hainich-Kreis II

Robert Teske

Kyffhäuserkreis I

Jens Cotta

Kyffhäuserkreis II

Vivien Rottstedt

Schmalkalden-Meiningen I

Jan Abicht

Schmalkalden-Meiningen II

Marcel Kramer

Wahlkreis 14 – Gotha I

Daniel Haseloff

Sömmerda I – Gotha III

Torsten Czuppon

Sömmerda II

Nadine Hoffmann

Nadine Hoffmann

Hildburghausen I – Schmalkalden-Meiningen III

Juergen Treutler

Jürgen Treutler

Sonneberg I

Thomas Luhn

Suhl – Schmalkalden-Meiningen IV

Dr. Jens Dietrich

Ilm-Kreis I

Olaf Kießling

Olaf Kießling

Ilm-Kreis II

Sascha Schlösser

Erfurt I

Corinna Herold

Corinna Herold

Erfurt II

Alexander Claus

Erfurt III

Marek Erfurth

Erfurt IV

Thomas Benninghaus

Thomas Benninghaus

Saalfeld-Rudolstadt I

Denis Häußer

Denis Häußer

Saalfeld-Rudolstadt II

Brunhilde Nauer

Brunhilde Nauer

Weimarer Land I – Saalfeld-Rudolstadt III

Peter Gerhardt

Peter Gerhardt

Weimar I – Weimarer Land II

Uwe Thrum

Uwe Thrum

Saale-Orla-Kreis I

Ringo Mühlmann

Saale-Orla-Kreis II

Denny Jankowski

Saale-Holzland-Kreis I

Wiebke Muhsal

Wiebke Muhsal

Saale-Holzland-Kreis II

Elisabeth Mengel-Stähle

Jena I

Tim Beutler

Jena II

Thomas Trommer

Greiz I

Björn Höcke

Björn Höcke

Greiz II

Dieter Laudenbach

Gera I

Dr. Wolfgang Lauerwald

Gera II

Thomas Hoffmann

Thomas Hoffmann

Altenburger Land I

Torben Braga

Torben Braga

Altenburger Land II

Wichtige Fragen und Antworten

Die Sitzverteilung im Thüringer Landtag wird durch die Zweitstimmen der Wähler bestimmt.

Wenn eine Partei mehr Direktmandate (gewählt mit der Erststimme) gewinnt, als ihr nach den Zweitstimmen zustehen würden, entstehen sogenannte Überhangmandate. Beispielsweise könnte eine Partei nach den Zweitstimmenansprüchen 20 Sitze im Landtag erhalten, aber in 21 Wahlkreisen Direktmandate gewinnen. Da alle mit der Erststimme gewählten Kandidaten einen Sitz im Landtag erhalten, bekommt diese Partei einen zusätzlichen Sitz, ein sogenanntes Überhangmandat.

Entscheidend für die endgültige Sitzverteilung im Thüringer Landtag ist jedoch das prozentuale Ergebnis der Zweitstimmen. Um sicherzustellen, dass das Wahlergebnis nicht durch Überhangmandate verfälscht wird, erhalten andere Parteien gegebenenfalls zusätzliche Sitze, sogenannte Ausgleichsmandate. Zum Beispiel könnte eine andere Partei ebenfalls Anspruch auf 20 Sitze haben, aber nur in 10 Wahlkreisen Direktmandate gewinnen. Diese Partei erhält dann 11 weitere Sitze, um die proportionalen Ergebnisse zu wahren, was als Ausgleichsmandate bezeichnet wird. Somit hätte diese Partei am Ende ebenfalls 21 Sitze.

Durch dieses System wird sichergestellt, dass die Zusammensetzung des Landtags proportional zu den Zweitstimmen bleibt und das Wahlergebnis fair und repräsentativ ist.

Thüringen ist in 44 Wahlkreise unterteilt, wobei jeder Wahlkreis mehrere oder alle Ortsteile der kreisfreien Städte sowie Gemeinden umfassen kann, die zu verschiedenen Landkreisen gehören. Diese Struktur ermöglicht eine flexible und repräsentative Einteilung, die den geografischen und demografischen Gegebenheiten des Bundeslandes gerecht wird. Ein Wahlkreis kann somit sowohl städtische als auch ländliche Gebiete enthalten, was eine vielfältige Wählerschaft und eine breitere Repräsentation im Landtag sicherstellt.

Die Abgrenzung der Wahlkreise wird regelmäßig überprüft und angepasst, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen Bevölkerungsverhältnissen entsprechen und faire Wahlen ermöglichen. Diese regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass die Wahlkreise stets eine ausgewogene und repräsentative Struktur aufweisen, die den tatsächlichen Lebensverhältnissen der Bevölkerung entspricht.

Der Ministerpräsident wird vom Thüringer Landtag in geheimer Abstimmung gewählt. Für eine erfolgreiche Wahl benötigt er die absolute Mehrheit der Stimmen der Landtagsabgeordneten. Wird diese im ersten Wahlgang nicht erreicht, erfolgt ein zweiter Wahlgang. Bleibt auch dieser ohne Ergebnis, findet ein dritter Wahlgang statt, bei dem die relative Mehrheit der Stimmen ausreicht, um gewählt zu werden.

Eine besondere Herausforderung tritt auf, wenn im dritten Wahlgang nur ein Kandidat antritt und dieser mehr Nein- als Ja-Stimmen erhält. Da die Regularien diesen Fall nicht eindeutig regeln, könnte es zu Unklarheiten und Diskussionen über die Legitimität des Wahlergebnisses kommen. Um solche Unsicherheiten zu vermeiden, ist es wichtig, dass der Landtag klare Regelungen für solche Sonderfälle entwickelt. Dies würde dazu beitragen, den Wahlprozess transparent und fair zu gestalten.

Der Wahlprozess des Ministerpräsidenten ist zentral für die politische Stabilität Thüringens. Ein klar geregelter und nachvollziehbarer Wahlablauf stärkt das Vertrauen der Öffentlichkeit in die demokratischen Institutionen und stellt sicher, dass der gewählte Ministerpräsident eine breite Unterstützung sowohl im Landtag als auch in der Bevölkerung genießt.