Der Ministerpräsident wird vom Thüringer Landtag in geheimer Abstimmung gewählt. Um erfolgreich gewählt zu werden, benötigt er die absolute Mehrheit der Stimmen der Landtagsabgeordneten. Sollte im ersten Wahlgang keine absolute Mehrheit erreicht werden, wird ein zweiter Wahlgang angesetzt. Erreicht auch im zweiten Wahlgang kein Kandidat die erforderliche Mehrheit, findet ein dritter Wahlgang statt. In diesem dritten Wahlgang genügt es, die relative Mehrheit der Stimmen zu erhalten, um gewählt zu werden.
Eine besondere Herausforderung kann auftreten, wenn es im dritten Wahlgang nur einen einzigen Kandidaten gibt und dieser mehr Nein- als Ja-Stimmen erhält. In einem solchen Fall ist unklar, ob der Kandidat tatsächlich als gewählt gelten würde, da die Regularien dieses Szenario nicht eindeutig regeln. Diese Situation könnte zu Verwirrung und Diskussionen über die Legitimität des Wahlergebnisses führen. Daher ist es von Bedeutung, dass der Landtag klare Regelungen für solche Sonderfälle entwickelt, um sicherzustellen, dass der Wahlprozess transparent und fair bleibt.
Darüber hinaus spielt der Wahlprozess des Ministerpräsidenten eine zentrale Rolle in der politischen Stabilität Thüringens. Ein klar geregelter und nachvollziehbarer Wahlablauf ist essentiell, um das Vertrauen der Öffentlichkeit in die demokratischen Institutionen zu stärken und sicherzustellen, dass der gewählte Ministerpräsident eine breite Unterstützung im Landtag und in der Bevölkerung hat.